Weiterbildungsförderung

Bildungsscheck - Weiterbildung zum halben Preis
Bildungsscheck

Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, bietet der Bildungsscheck Weiterbildung zum halben Preis: Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 EUR pro Bildungsscheck). Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.

Mit dem Projekt Bildungsscheck will die Landesregierung die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhöhen. Denn die Bevölkerung steht dem Thema Weiterbildung zwar sehr positiv gegenüber - die tatsächlichen Weiterbildungsquoten sind aber sehr viel geringer. Mehr als 80 Prozent aller Arbeitgeber und Beschäftigten sehen berufliche Weiterbildung als wichtig für das eigene Berufsleben und für den Betrieb an. Doch nur 40 Prozent bilden sich tatsächlich weiter.

Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt die/der Bildungsscheckempfänger/in oder der Betrieb.

Und so funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:

Über 175 Anlaufstellen in NRW bei Wirtschaftsorganisationen, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen bzw. bei den Volkshochschulen beraten die einzelnen Beschäftigten und Unternehmen. Sie erhalten den Scheck direkt bei der Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein, zum Beispiel bei uns im GREND, bei uns zahlen Sie nur den Eigenanteil.

Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält leider keinen Bildungsscheck. Dies gilt auch für Weiterbildungsangebote, die in dieser Zeit mit Hilfe eines Bildungsschecks besucht wurden. Also alle zwei Jahre können Sie eine Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung durch den Bildungsscheck in Anspruch nehmen (entscheidend ist der Tag der Ausstellung, nicht wann die Weiterbildung beginnt).
Bitte achten Sie darauf, dass zwischen der Ausstellung des Bildungsschecks und dem Beginn der Fortbildung nicht mehr als 6 Monate liegen.

Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z.B. Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums f. Arbeit Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de).

Dort finden Sie auch eine Liste der Beratungsstellen in Ihrer Nähe, an die Sie sich wenden können, um einen Scheck zu erhalten.


Bildungsprämie

Es geht auch bei der Bildungsprämie um direkte finanzielle Unterstützung. Anders herum: Der Wille sich weiterzubilden zahlt sich aus. Das Konzept nimmt besonders die individuelle berufliche Weiterbildung in den Blick, durch die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt stabilisieren und ausbauen können. Da man nicht immer das passende Geld für eine Weiterbildungsmaßnahme auf dem Konto hat, greift der Staat mit der Bildungsprämie den Interessierten unter die Arme. Pro Prämienberatung geht das einmal im Jahr.

Einen Prämiengutschein in Höhe von 50% der Fortbildungskosten max. aber 500 EURO können Erwerbstätige erhalten, mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Anders als beim Bildungsscheck gelten für die Bildungsprämie Einkommensbeschränkungen: Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf derzeit 25.600 EURO (oder 51.200 EURO bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen. Und so geht’s:

 

  1. Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Beratung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Selbstverständlich können Sie mit ganz konkreten Vorstellungen und Wünschen in die Beratung gehen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.
  2. Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.
  3. Sie buchen innerhalb einer dreimonatigen Frist bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
  4. Sie zahlen beim Weiterbildungsanbieter nur Ihren Eigenanteil.
  5. Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.



Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info oder der kostenlosen Hotline (0800 - 2623 000) oder über eine Email an bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de


Weiterbildungssparen

Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden. Alle Weiterbildungsinteressenten mit angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können den verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr Flexibilität ermöglicht.

Genaueres hierzu erfahren Sie in der persönlichen Prämienberatung in einer der bundesweiten Beratungsstellen im "Netzwerk der Bildungsprämie".