Spartipps für die Ausbildungen am TPZ-Ruhr

Die gesamten Fortbildungskosten werden in der Regel von den Finanzämtern als steuermindernde Werbungskosten oder Sonderausgaben anerkannt. Auch ein Gespräch mit dem Arbeit­geber kann sinnvoll sein. Die Übernahme von Gebühren durch den Arbeitgeber (in Schulen Fort­bildungsbudgets oder Fördervereine) wird in der Praxis häufig angewandt.