Die gesamten Fortbildungskosten werden in der Regel von den Finanzämtern als steuermindernde Werbungskosten oder Sonderausgaben anerkannt. Auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann sinnvoll sein. Die Übernahme von Gebühren durch den Arbeitgeber (in Schulen Fortbildungsbudgets oder Fördervereine) wird in der Praxis häufig angewandt.