Spartipps für die Ausbildungen am TPZ-Ruhr

Weiterbildungsförderungen mit Bildungsscheck

Bildungsscheck
Mit dem Sonderprogramm Bildungsscheck NRW fördert die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Mit Beginn der neuen Förderphase 2015 startet der neu gestaltete Bildungsscheck mit besonderer Ausrichtung.

  • Weiterhin gibt es einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck.
  • Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR.
  • Unter Berücksichtigung der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel konzentriert sich der Bildungsscheck in NRW auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 EUR liegt.
  • Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 EUR) nicht übersteigt.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Netz: www.mags.nrw.de Insbesondere ist dort auch eine Liste der Beratungsstellen in Ihrer Nähe, bei denen Sie einen Bildungsscheck beantragen können, aufgelistet. Sobald neue
Informationen zur Förderphase des Bildungsschecks vorliegen, werden wir sie auf unserer Homepage veröffentlichen.
Achtung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einlösung von Bildungsschecks und Bildungsprämien. Bei Problemen in der Abrechnung bezahlen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die gesamte Gebühr.

Die gesamten Fortbildungskosten werden in der Regel von den Finanzämtern als steuermindernde Werbungskosten oder Sonderausgaben anerkannt. Auch ein Gespräch mit dem Arbeit­geber kann sinnvoll sein. Die Übernahme von Gebühren durch den Arbeitgeber (in Schulen Fort­bildungsbudgets oder Fördervereine) wird in der Praxis häufig angewandt.