Spartipps für die Ausbildungen am TPZ-Ruhr
Weiterbildungsförderungen mit Bildungsscheck und Bildungsprämie
Bildungsscheck
Mit dem Sonderprogramm Bildungsscheck NRW fördert die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Mit Beginn der neuen Förderphase 2015 startet der neu gestaltete Bildungsscheck mit besonderer Ausrichtung.
- Weiterhin gibt es einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck.
- Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR.
- Unter Berücksichtigung der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel und des Vorrangs der Bildungsprämie des Bundes konzentriert sich der Bildungsscheck in NRW auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 EUR liegt.
- Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 EUR) nicht übersteigt.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Netz: www.mags.nrw.de Insbesondere ist dort auch eine Liste der Beratungsstellen in Ihrer Nähe, bei denen Sie einen Bildungsscheck beantragen können, aufgelistet. Sobald neue
Informationen zur Förderphase des Bildungsschecks vorliegen, werden wir sie auf unserer Homepage veröffentlichen.
Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten. Für die Bildungsprämie stehen 35 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm wird
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Einen Prämiengutschein in Höhe von 50 % der Fortbildungskosten, max. aber 500 Euro können Erwerbstätige erhalten, mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Die maximale Summe kann auch auf mehrere Seminare aufgeteilt werden, wenn diese dem auf dem Prämiengutschein genannten Bildungsziel entsprechen. Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Einen Prämiengutschein können Beschäftigte auch in der Elternzeit erhalten. Für die Bildungsprämie gelten allerdings Einkommensbeschränkungen. Maßgeblich ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, so wie sie im Einkommensteuerbescheid oder in einem vergleichbaren Nachweis belegt werden können.
NEU seit Juli 2017: Fortbildungskosten dürfen auch über 1.000,- Euro liegen / jedes Jahr kann eine Bildungsprämie beantragt werden / keine Altersbegrenzung mehr nach oben und unten. Um den Prämiengutschein zu bekommen, müssen Interessenten sich zuvor beraten lassen.
Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info oder der kostenlosen Hotline (0800 - 2623 000) oder über eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Achtung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einlösung von Bildungsschecks und Bildungsprämien. Bei Problemen in der Abrechnung bezahlen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die gesamte Gebühr.